Ausbildung in Teilzeit
Die 40-Stunden Woche passt nicht zu Deinem Leben? Du brauchst mehr Flexibilität? Kein Problem! Die Ausbildung zur/zum Legal Assistant kann auch in Teilzeit erfolgen.
Es müssen keine Gründe vorliegen bzw. nachgewiesen werden, um die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, die geänderten Bedingungen müssen nur im Ausbildungsvertrag eingetragen sein.
Legal Assistant – wer ist das?
Vertraglich regeln
Wenn Du Dich für eine Teilzeitausbildung interessierst, dann musst Du zunächst mit Deiner Ausbildungskanzlei besprechen, wie viele Stunden Du in der Woche arbeiten kannst. Beachten musst Du dabei aber, dass die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit nicht weniger als 50% einer Vollzeitausbildung (also 20 Stunden) betragen darf. Sobald ihr euch einig seid, schreibt ihr im Ausbildungsvertrag die reduzierte Arbeitszeit fest.
Verlängerungsregel
Wichtig zu wissen: Durch die Ausbildung in Teilzeit, verlängert sich die Ausbildungszeit entsprechend dem Verhältnis Ausbildungszeit in Vollzeit zu Ausbildungszeit in Teilzeit, höchstens jedoch auf 4,5 Jahre. Kombinieren kannst Du Deine Ausbildung in Teilzeit auch mit einer Ausbildungsverkürzung z.B. weil Du Abitur hast oder eine andere Ausbildung.
Berufsschule
Damit Du auch gleich zu Beginn Deiner Ausbildung Kontakt zu anderen Auszubildenden hast, besuchst Du die Berufsschule so, als bestünde eine Ausbildung in Vollzeit. Am Ende Deiner Ausbildung fällt der Schulbesuch dann weg und Du bist die gesamte restliche Ausbildungszeit in der Kanzlei.
Wechsel von Voll- zu Teilzeit
Übrigens: wenn Du Dich mit Deiner Ausbildungskanzlei darauf verständigen kannst, ist es Dir auch jederzeit möglich, deine tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit zu erhöhen oder weiter zu reduzieren. Außerdem kannst Du auch bei der Ausbildung in Teilzeit bei guten Leistungen einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung stellen und damit deine Ausbildungszeit abkürzen.
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Lass‘ Dich bei uns beraten – wir finden eine passende Lösung für Dich!
Zu den Ausbildungsstellen
Netzwerk Teilzeitausbildung
Weitere Informationen findest Du in diesem Hinweisblatt zur Ausbildung in Teilzeit. Es gibt außerdem ein spezielles Förderprogramm Teilzeitausbildung für Frauen (TaF).
Die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit besser bekannt zu machen, hat sich das Netzwerk Teilzeitausbildung BW auf die Fahne geschrieben.
Das Netzwerk wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.
Ausführliche Informationen und Hilfestellung zur Teilzeitausbildung und einen Veranstaltungskalender mit passenden Informationsveranstaltungen findest Du auf der Internetseite des Netzwerks.